AGB

1. Geltungsbereich

  • 1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich  aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware  oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  • 1.2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

2. Angebot

  • 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
  • 2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-,  Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden  können.

3. Preise

  • 3.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Ottobrunn in EURO. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefer- und Leistungszeit

  • 4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern  nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • 4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
  • 4.3. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder  unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten  Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.  Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise  vom Vertrag zurückzutreten.

5. Versand und Gefahrenübergang

  • 5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
  • 5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den  Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung  unser Lager, bei Direktversand den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat.
  • 5.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich  gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

6. Gewährleistung und Haftung

  • 6.1. Die Gewährleistung beträgt bei Neuteilen 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
  • 6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an  den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede  Gewährleistung.
  • 6.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei  sorgfälltiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  • 6.4. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken; Dabei ist der Käufer für die richtige  und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender  Schadensbegleichung.
  • 6.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn  Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus  welchem Rechtsgrund, einschliesslich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen  sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob  fahrlässig verursacht.
  • 6.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet,  wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfällt  hat.
  • 6.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschliesslich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt

  • 7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur  vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
  • 7.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als  Hersteller/Distributor, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser  (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das  (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als  Vorbehaltsware bezeichnet.
  • 7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräussern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem  Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware  entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
  • 7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei  Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu  benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
  • 7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei  Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers  zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers  gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

8. Zahlung

  • 8.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen per Vorkasse zu bezahlen.
  • 8.2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und  Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
  • 8.3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäss  nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  • 8.4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch  wenn Mängelrügen oder Gegenspräche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

9. Schutz- und Urheberrechte

  • 9.1 Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von  uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und  verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu  verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf  die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des  Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
  • 9.2. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das  Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.

10. Kundendaten

  • Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als  vereinbart.

11. Export

  • 11.1. Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer  schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, daß der Käufer selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • 12.1. Erfüllungsort ist München.
  • 12.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist München.
  • 12.3. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.  Inzentives

  • Die Elcon GmbH weist ausdrücklich darauf hin, daß bei enventuellen Inzentives gleich welcher Art  (Intensivkurs, Unterkunft, Verpflegung, Geschenke, etc) als Betriebseinnahme  bzw. als Lohnzahlung durch Dritte, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer für den Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen hat (§ 38 Abs. 1  Satz 2 EStG), zu qualifizieren sind. Die diesbezügliche Versteuerung wird von  der Elcon GmbH nicht übernommen.

14.  Teilnichtigkeit

  • 13.1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein  oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäss gilt dies auch  für ergänzungsbedürftige Lücken.